Die Ombudsfrau wurde seit 1999 für jeweils zwei Jahre von der Behörde für Bildung und Berufsbildung eingesetzt.
Der ehrenamtliche Beratungs- und Vermittlungsauftrag der Ombudsfrau umfasst alle Angelegenheiten, die die schulgesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte der Schülervertretung in der Klasse, im Schülerrat und in der Schulkonferenz betreffen. Einbezogen waren auch die Rechte für Schulsprecherinnen, Schulsprecher und Schulsprecherteams. Der Beratungs- und Vermittlungsauftrag beinhaltete auch schulübergreifende Belange des Kreisschülerrats und der Landesschülervertretung.
Aktuelle Informationen zur Arbeit des Ombudsman:
SchulInformationsZentrum Hamburg
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