Demokratische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Schülerinnen und Schülern

Übereinkommen über die Rechte des Kindes – Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York am 26. Januar 1990, Artikel 12, 1. Absatz: „Die Vertragspartner sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Dass Kinder und Jugendliche ihre eigenen Vorstellungen haben, was sie möchten, was ihnen wichtig ist und wie sie sich beteiligen und Verantwortung übernehmen möchten, weiß jeder bzw. jede,
der/die mit Respekt und einer besonderen Wertschätzung mit ihnen zusammenarbeitet hat.


Bisherige Arbeitsergebnisse von Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen der letzten Jahre geben einen interessanten Einblick in ihre Alltagssituation und ihren Wunsch, etwas verändern zu wollen.